27.04.2006
Fraktion Grüne/ok fordert erneute Abstimmung zur Stadthalle Greifswald
Erlass des Innenministers schafft neue Grundlage
Die Fraktion Grüne/ok wird in die nächste Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald einen Antrag zur geplanten Teilrenovierung der Stadthalle einbringen. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, unter den durch den Erlass des Innenministeriums geänderten Voraussetzungen erneut die Wirtschaftlichkeit der Teilsanierung und des Betriebs der Stadthalle zu berechnen. Auf dieser Grundlage muss dann die Teilsanierung und der Betrieb durch die WVG nochmals der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden.
Der Erlass des Innenministers zum Haushalt 2006 schreibt vor, dass die WVG auf jeden Fall durch eine Abführung einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten muss. Das Geld kann nicht einfach in die Teilrenovierung der Stadthalle gesteckt werden, wie es die Stadtverwaltung plant. Zudem wird vom Ministerium verlangt, dass vor diesem Hintergrund die Teilsanierung und der geplante Betrieb der Stadthalle auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden müssen.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Mittel, die von der WVG/GWH zur Haushaltskonsolidierung an die Stadt flie�en sollen, nicht einfach umgewidmet werden können, muss sich die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald ganz klar positionieren. Sie muss ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen, dass die städtischen Wohnungsgesellschaften au�er den Mitteln zur Haushaltskonsolidierung auch die Gelder zur Sanierung der Stadthalle zur Verfügung stellen sollen. Und darüber hinaus auch noch die Mittel für deren Betrieb durch die Projektgesellschaft Stadthalle, so der Fraktionsvorsitzende Ullrich Bittner.
Und der Vertreter der Fraktion im Wirtschaftsausschuss Ulrich Rose ergänzt: ?Da sich gegenüber dem Beschluss der Bürgerschaft aus dem Dezember 2005 die Sachlage grundsätzlich geändert hat - WVG finanziert nicht anstatt, sondern zusätzlich zu ihrem Haushaltskonsolidierungsbeitrag die Sanierung und den Betrieb der Stadthalle -, ist eine eindeutige Willensbekundung der Bürgerschaft zur Stadthalle nötig. Schlie�lich darf die Zukunft der WVG nicht gefährdet werden.





