12.04.2007
Investitionsstau in städtischen KiTas muss abgebaut werden
Fraktion Grüne/ok bringt Beschluss zur Bereitstellung der für den Unterhalt der Einrichtungen notwendigen Gelder in die Bürgerschaft ein
"Bei den städtischen KiTas herrscht ein gro�er Investitionsstau, der dringend abgebaut werden muss" sind sich Frauke Fassbinder, Mitglied der Bürgerschaft, und das Jugendamt einig.. Im letzten Haushalt wurden nur 23,7% der vom Jugendamt zum baulichen Unterhalt der Einrichtungen als notwendig erachteten Gelder bewilligt. Die Fraktion Grüne/ok wird deswegen in die nächste Sitzung der Greifswalder Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage einbringen. "Als positiven Nebeneffekt wird der städtische Haushalt mittelfristig durch Energiesparma�nahmen entlastet. Und dem Klima nutzt es auch" ergänzt das Mitglied des Finanzausschusses, Dr. Ralf Döring.
Beschlussvorlage
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlie�t, in die kommunalen Haushaltspläne der Jahre 2008 und 2009 jährlich 600.000 Euro für die notwendigen Grundsanierungen zur Aufrechterhaltung der Nutzung der kommunalen Kindertagesstätten einzustellen. Die Verwaltung kann aufgrund der neuen verwaltungsinternen Mieter/Vermieter-Regelung Alternativvorschläge zu einer kostengünstigen Umsetzung der Grundsanierungen einbringen.
Zusätzlich sollen soweit möglich auf den Dächern der Kindertagesstätten Solarmodule (Warmwasser und/ oder Photovoltaik) mit der dazugehörigen Technik installiert werden.
Sachdarstellung
Die von der Bürgerschaft in der Sitzung vom 26. Februar 2007 beschlossene 3. Fortschreibung der Kindertagesbetreuungskonzeption für die Jahre 2006/07 bis 2011/12 sieht als ein Ziel (Punkt 4.3) den "Abbau des Investitionsstaus der Gebäude, die in kommunaler Trägerschaft für die Kinderbetreuung genutzt und mittelfristig Bestand haben werden", vor. Die aufgelisteten Kosten, die für die Grundsanierungen zur Aufrechterhaltung der Nutzung dieser kommunalen Kindertagesstätten benötigt werden, belaufen sich auf insgesamt 2.912.000 Euro.
Verteilt auf einen Zeitraum von 5 Jahren ergibt sich damit ein jährlicher Investitionsbedarf von 583.000 Euro. Hinzu kommt der Investitionsbedarf für die Au�enanlagen der KiTas mit jeweils 27.000 Euro jährlich. Zusammen genommen ergibt sich damit eine notwendige Investition von jährlich rund 600.000 Euro in die kommunalen Kindertageseinrichtungen, um deren Betrieb und Erhalt zu sichern.
Im laufende Haushaltsjahr 2007 wurden lediglich 23,7% der vom Jugendamt beantragten Summe bewilligt. Die restlichen Ma�nahmen wurden als nicht finanzierbar gestrichen. Wenn die erforderlichen Summen in den kommenden Jahren nicht investiert werden, wird es zu einem weiteren Anwachsen des Investitionsstaus in den kommunalen KiTas kommen. Das ginge auf Kosten der Bausubstanz und würde die Sicherheit der Gebäude sowie ihre Nutzung als Kindertagesstätten gefährden.
Die Grundinstandsetzungen der KiTa-Gebäude sehen in gro�em Umfang Ma�nahmen im energietechnischen Bereich vor. Es erklärt sich von selbst, dass diese Ma�nahmen aus klima- und energiepolitischer Sicht selbstverständlich sein sollten. Zudem schlagen sich Investitionen in Energiesparma�nahmen durch Energiekostensenkungen um bis zu 30% im städtischen Verwaltungshaushalt positiv nieder.
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es für Kommunen inzwischen verbilligte Kreditprogramme zur Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen. Zusätzlich könnte die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Installation von Solaranlagen Zuschüsse des Bundes in Anspruch nehmen, da Kommunen bei den entsprechenden Förderprogrammen inzwischen antragsberechtigt sind. Hier könnten zusätzliche CO2-Emissionen vermieden und im Falle von Photovoltaik-Anlagen langfristig Einnahmen erwirtschaftet werden. Die Warmwasserbereitung mit Solaranlagen ist heute schon wirtschaftlich durchführbar.
Da die Bürgerschaft dem Abbau des Investitionsstaus der KiTa-Gebäude mit der 3. Fortschreibung der Kindertagesbetreuungskonzeption bereits per Beschluss zugestimmt hat und auch ein Klimakonzept verabschieden wird ist es im Sinne der Bürgerschaft, die Umsetzung dieser Beschlüsse zu sichern. Dieses Ziel verfolgt der vorliegende Antrag.





