28.03.2007
Postumbau: Architektenwettbewerb ist unverzichtbar!
Antrag der Fraktion Grüne/ok in der Greifswalder Bürgerschaft
Die Fraktion Grüne/ok in der Greifswalder Bürgerschaft hat eine Beschlussvorlage eingebracht, der den Oberbürgermeister auffordert, einen Architektenwettbewerb zur Gestaltung des Anbaus der zum Rathaus umzubauenden Post auszuloben.
Die exponierte Lage des geplanten Anbaus an die heutige Post gebietet eine umsichtige Vorgehensweise bei der Gestaltung, insbesondere der Fassade. Der Bereich ist durch die starke Frequentierung des Pommerschen Landesmuseums und der Tiefgarage, durch Besucher der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gekennzeichnet. Architektonisch ist der Bereich ebenso hochrangig einzuschätzen wie die Westseite des Fischmarktes, für die ein Wettbewerb ausgelobt wurde.
Für die Gestaltung der exponierten Fassade des zukünftigen Rathausanbaus dürfen weder allein haushälterische, allein ästhetische noch allein ökologische Kriterien berücksichtigt werden.
Die Problematik ergibt sich vor allem aus der Spannung zwischen dem klassizistischen Charakter des Hauptgebäudes des Pommerschen Landesmuseums, dessen Haupteingang in unmittelbarer Sichtbeziehung zu der zu gestaltenden Fassade steht, und der gründer-zeitlich-preu�ischen Backsteinfassade des historischen Postgebäudes. Beide sind schwer miteinander zu vermitteln, und es muss eine gute Lösung gefunden werden, da das Pommersche Landesmuseum einen der touristischen Hauptattraktionspunkte Greifswalds darstellt.
Die zu gestaltende Fassade prägt den Eindruck von der Universitäts- und Hansestadt. Die Zufahrt zur Tiefgarage und der fu�läufige Eingang werden sowohl durch Touristen als auch durch Einheimische stark frequentiert, so dass nach einer städtebaulich und architektonisch gelungenen Lösung gesucht werden muss. Die vorgeschlagene Kalksandstein-Lochfassade schlie�t sich daher von selbst aus.
Ein zweiter Spannungsbogen besteht zwischen der Notwendigkeit, städtische Bauten klimaschonend zu konzipieren, als auch den städtischen Haushalt nicht zu belasten. Das gilt umso mehr, da die Kosten für das Bauwerk den in dem Bürgerschaftsbeschluss vorgegebenen Rahmen stark übersteigen werden. Dadurch ist auch die "moderne" Glasfassade ausgeschlossen. Diese Fassade wäre ohnehin durch die Innenstadtsatzung ausgeschlossen.
Diese beiden über Kreuz liegenden Spannungsbögen kann nur ein Architektenwettbewerb konstruktiv aufnehmen.
Eine freihändige Vergabe an das immer wieder herangezogene Architekturbüro verbietet sich in diesem Falle. Die völlig unsachgemä�e Kostenschätzung durch das Büro und die Stadt als Auftraggeber sollten Anlass sein, beide Seiten möglichst weit aus dem Verfahren herauszuhalten, damit die Bürgerschaft unbeeinflusst über die Gestaltung dieses höchst sensiblen Bereichs entscheiden kann!
An dem Preisgericht sind die Gremien der Bürgerschaft zu beteiligen. Gegebenenfalls sollte eine endgültige Entscheidung nicht ohne vorherige Beratung im Bauausschusses in der Bürgerschaft fallen. Immerhin geht es um ein Rathaus und damit den Kern der kommunalen Selbstverwaltung!
Die Kosten für einen Architektenwettbewerb sind schnell wieder eingespielt, wenn kompetente Büros mit der Planung beauftragt werden. Eines der grö�ten Einsparpotentiale liegt in der Energieeffizienz. Durch die Auswahl der beteiligten Büros sollte ein hoher klimaschonender und damit auch Betriebskosten sparender Standard gewährleistet werden.





