Sozialpolitik in Greifswald

In Greifswald leben ca. 40% aller Kinder bis 15 Jahre von Sozialleistungen und müssen daher als arm gelten. Ihre Familien und viele Alleinstehende und Paare stehen am Rande des soziokulturellen Existenzminimums oder sogar darunter.

Und das in einer Stadt, die sich rühmt, die „Boomtown“ in Mecklenburg-Vorpommern zu sein. Zum Vergleich: Greifswald steht damit auf dem achtletzten Platz aller 439 Kreise und kreisfreien Städte in der Bundesrepublik Deutschland.

Kommunale Sozialpolitik hat angesichts der bundesgesetzlichen Zuständigkeiten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und Sozialhilfe nur eingeschränkte Möglichkeiten. Umso mehr gilt es, die durchaus vorhanden Entscheidungsfreiheiten und Ermessensspielräume im Interesse der Leistungsberechtigten auszuschöpfen. Statt nur zu "fordern", muss das "Fördern" in den Mittelpunkt kommunaler Sozialpolitik gerückt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Greifswald, zuständig für die Betreuung Langzeiterwerbsloser und für die Bearbeitung von Hartz IV – Leistungen, wird je zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Greifswald getragen. Die damit zusammenhängenden Einflussmöglichkeiten der Stadt müssen stärker als bisher genutzt werden.

Eine stärkere Wahrnehmung, Thematisierung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten wird erfolgen.


„Greifswald wird grün“ heißt: neue Schwerpunkte in der Sozialpolitik

  • Verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter und Entscheidungsträger der ARGE, um sie die Lebenssituation der Leistungsempfänger besser verstehen lassen zu können. Eine Leistungsbearbeitung darf nicht nach dem Motto „Das haben wir immer schon so gemacht“ erfolgen

  • Die Stadt Greifswald wird als Träger der ARGE in erheblich größerem Umfang als bisher ihre Kontrollfunktion wahrnehmen. Insbesondere neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung müssen sofort im Verwaltungshandeln Niederschlag finden

  • Die Stadt Greifswald wird bei der ARGE die Stelle eines/r Ombudsmannes/Ombudsfrau zur Wahrung und Durchsetzung der Belange der ALG II – Leistungsberechtigten einrichten

  • Die Stadt Greifswald wird sich dafür einsetzen, dass Erwerbslose im Beirat der ARGE vertreten sind, um ihre Belange selber einbringen und vertreten zu können

  • Die kommunalen Richtlinien zu den „Kosten der Unterkunft“ werden überarbeitet und der neuesten Rechtsprechung angepasst

  • Die Beratung und Förderung von ALG II – und Sozialhilfeleistungsberechtigten wird in Zusammenarbeit mit freien Trägern ausgebaut. Das entspricht dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, das freien Trägern Rechtsberatung erlaubt

  • Die Einrichtung eines Schulfonds für arme und von Armut bedrohte Kinder wird geprüft. Als Sofortmaßnahme wird ein Fonds errichtet, aus dem Schulanfänger eine „Erstausstattung“ erhalten können, da hierfür in den Regelleistungen keinerlei Mittel vorgesehen sind

  • Öffentlich geförderte Beschäftigung (u.a. sog. Ein-Euro-Jobs) muss einerseits stärker kontrolliert werden, um Wettbewerbsneutralität zu sichern und Stellenabbau auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verhindern. Andererseits muss sie dort, wo dies möglich und für die heimische Wirtschaft unschädlich ist, passgenau ausgebaut werden