Die Handlungen von Politik und Verwaltung sollten transparent, öffentlich und nachvollziehbar sein. Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, was ihre gewählten Vertreter tun, sind keine Bittsteller.
Sie nehmen lediglich ein Recht war, das ihnen zusteht. Politikerinnen und Politiker und die von ihnen beauftragte und beaufsichtigte Verwaltung stehen in der Pflicht, allen Interessierten Einsicht in ihre Arbeit zu gewähren, so unbürokratisch und unkompliziert wie möglich!
- Bürgerarchive: Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Akten und Unterlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald einzusehen; der Datenschutz bleibt gewahrt, wenn personenbezogene Daten im Computer geschwärzt werden. Archive sind entsprechend zu organisieren.
- Mehr öffentliche Sitzungen: Bürgerschaftssitzungen sind grundsätzlich öffentlich! Gegenwärtig wird die Öffentlichkeit unter dem Vorwand des Schutzes von Personenrechten viel zu häufig ausgesperrt. Beispiele dieser Praxis in jüngster Zeit waren Sitzungen, in denen es um den Verkauf der WVG und um die Festlegung der Müllgebühren ging. Natürlich müssen die Rechte der Personen vor öffentlicher Verhandlung geschützt werden - aber nur so viel Nichtöffentlichkeit wie nötig und so selten wie möglich!
- Vermeidung von Vorteilsnahme: Unternehmer, die von städtischen Aufträgen leben, dürfen nicht länger die Vergabe dieser Aufträge überwachen! Oder jeder Mensch müsste ab sofort dem Finanzamt Arbeit abnehmen und die eigene Steuerklärung auf Herz und Nieren prüfen.
- Wer Geld verschwendet, soll haften: Thälmann-Platz, Umbau der Post, Kreiskulturhaus: Immer wurde versprochen, dass alles günstig zu haben sei. Immer wurde es teurer, zahlen musste die Allgemeinheit mit Steuern und Abgaben. Es sollten aber diejenigen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, die mit fremdem Geld verantwortungslos umgehen.
- Vergaben nicht ohne demokratische Mitwirkung: Allein im Jahr 2007 wurden eine Reihe von Vergaben vom Oberbürgermeister alleine beschlossen, über die eigentlich die Bürgerschaft oder der Hauptausschuss zu entscheiden hätte. Die gewählten Vertreter und Vertreterinnen durften nur noch abnicken, was längst fest stand.
- Ausschluss von unseriösen Unternehmen: Unternehmen, die vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht oder einfach schlechte Arbeit abgeliefert haben, dürfen nicht länger öffentliche Aufträge erhalten.
- Schluss mit Korruption: Die Stadt Greifswald braucht eineN KorruptionsbeauftragteN, den oder die man anonym und vertrauensvoll aufsuchen kann.
- Korruptionsbekämpfung schafft Arbeit: Unternehmer brauchen faire Chancen, daher ist die Bekämpfung von Korruption ein wichtiger Standortvorteil für jede Stadt. Wer für eine Belebung der Wirtschaft ist, muss jedem Verdacht auf Korruption nachgehen oder besser noch: vorbeugen!